"OrgL" ist jetzt hauptamtlich
Bei einem Pressegespräch im „Ritter-Saal“ der Rettungswache in der Sulzbacher Straße stellte das DRK Mosbach den „Organisatorischen Leiter Rettungsdienst“ vor. Der Dienst ist seit Jahresbeginn hauptamtlich aufgestellt. Foto: Frank Heuß / DRK Mosbach
Mosbach. Mit Beschluss des Landesausschusses Rettungsdienst (LARD) wurde die „Konzeption und Handlungsempfehlung für den „Organisatorischen Leiter Rettungsdienst“ (OrgL) Baden-Württemberg mit landesweiter Umsetzung zum 1. Januar 2020 neu geregelt. Somit ist in jedem Rettungsdienstbereich in Baden-Württemberg ein OrgL-System gemäß dieser Beschlussfassung vorzuhalten. Zu einem Pressegespräch darüber hatte der Kreisverband Mosbach des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) dieser Tage in den „Ritter-Saal“ der Rettungswache in der Sulzbacher Straße eingeladen.
Nach § 10 des Rettungsdienstgesetzes des Landes koordiniert ein Leitender Notarzt (LNA) bei Schadenereignissen mit einer Vielzahl von Verletzten oder Erkrankten die ärztliche Versorgung. Seit Jahresbeginn ist der Dienst „OrgL“ beim DRK Mosbach, der bei den betreffenden Notfällen größeren Umfangs mit dem LNA zur Einsatzleitung gehört, durch hauptamtliche Kräfte umgesetzt. Bisher galten hierfür ehrenamtliche Strukturen.
Unter der Leitung von Jan Albrecht als Sprecher sind der OrgL-Gruppe nun fünf hauptamtliche Mitarbeiter zugeteilt. Alle sind ausgebildete Notfallsanitäter und verfügen über die notwendige Zusatzqualifikation sowie langjährige Erfahrung im Rettungsdienst.
Angeschafft wurde dafür auch ein neues Einsatzfahrzeug, das Notfallsanitäter Robin Bracht vorstellte. „Wir haben jetzt ein Büro auf Rädern, mit Multifunktionsgeräten von Drucker über Fax bis hin zur Telefonie über Internet“, beschreibt er die neuen Möglichkeiten der Dokumentation und mediale Kommunikation vor Ort. Diese dienen der Unterstützung des LNA bei der operativ-taktischen Abwicklung des rettungsdienstlichen Einsatzes.
Die Finanzierung sieht die Stellvertretende DRK-Kreisgeschäftsführerin Sandra Kreis als derzeit „akzeptabel“ an, so dass man damit „mal anfangen“ könne. Durch Verhandlungen auf Landesebene wurde ein Festbetrag in Höhe von 138.705 Euro pro OrgL-System festgelegt. Für die Anschaffung des Mercedes-Benz „Vito“ investierte man bereits rund 83.000 Euro. Die der OrgL-Gruppe zugeteilten Mitarbeiter führen daneben weiterhin tagsüber ihre bisherige Tätigkeit aus. Lediglich der Sprecher Jan Albrecht ist für den OrgL-Dienst regelmäßig freigestellt.
Ob die finanziellen Mittel auf längere Sicht ausreichend sind, lässt sich laut Sandra Kreis derzeit noch nicht sagen.
Beispiele für den Einsatzbereich sind Unfälle mit Reise- oder Linienbussen, Schienenfahrzeuge, Luftfahrzeugen oder Passagierschiffen, Freisetzung von Gefahrstoffen, Amoklagen, Bombendrohungen, Geiselnahmen, Terroranschläge, Alarmfälle bei Sonderobjekten oder Sonderlagen. Es gehören jedoch auch Situationen dazu, die das Potenzial einer Vielzahl von Verletzten oder Erkrankten in sich tragen, ohne dass es sich unbedingt realisiert. Zu diesen zählen etwa Brände von Wohnanlagen.
Stand 28. August sind bereits 141 Einsätze erfasst worden. „Der ganz große Knaller war zum Glück noch nicht dabei“, stellte Henning Waschitschek mit gewisser Erleichterung heraus. Dass bereits im Jahr 1999 erstmals über neue Strukturen des im Extremfall äußerst wichtigen OrgL-Dienstes beraten wurde, fügte Jan Albrecht hinzu. Und er brachte gleichzeitig die Freude zum Ausdruck, dass man auf diesem Feld nun zukunftsfähig aufgestellt sei.
„Wir können jeden Einsatzort im Landkreis innerhalb von 30 Minuten erreichen“, zeigte Henning Waschitschek auf. Die vielfältigen organisatorischen Aufgaben am Schauplatz eines Notfalles illustrierte er anschaulich an Beispielen wie etwa der Suche nach einem geeigneten Landeplatz für Rettungshubschrauber. Wie wichtig das für die Versorgungssicherheit ist, bekräftigte Sandra Kreis. Im Wege der Hauptamtlichkeit könne man diese Verfügbarkeit an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr sicher gewährleisten.
Und Präsident Gerhard Lauth fügte hinzu, dass die Übernahme des Rettungsdienstes in Buchen nun „noch einen weiteren Synergieeffekt“ mit sich brächte – wäre diese nicht erfolgt, müsste durch die neuen Vorgaben des Gesetzgebers im Altkreis Buchen ein gesonderter OrgL-Dienst mit weiteren Kosten vorgehalten werden. Die eigene Rolle als „Garant für Schutz, Sicherheit und Gesundheit“ nehme man für den gesamten Landkreis gleichermaßen ernst und stärke die Versorgungsqualität kontinuierlich weiter, unterstrich Lauth.