Mehr Kompetenzen für den Rettungsdienst
Wenn Ende September die ersten Notfallsanitäter ihre Ausbildung abschließen, werden sie als Verantwortliche im Rettungswagen im Einsatz sein. Einiges, was sie in den drei Jahren gelernt haben, dürfen sie jedoch nicht in die Tat umsetzen. Grund hierfür sind unzureichende bundesgesetzliche Vorgaben. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und die AOK Baden-Württemberg fordern nun Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe in einem gemeinsamen Schreiben auf, diese Hindernisse zügig zu beseitigen. Denn eine bessere Ausbildung verlangt mehr Kompetenzen für die Notfallsanitäter.
Mit der Einführung der dreijährigen Ausbildung des Notfallsanitäters zum 1. Januar 2014 und der damit endenden Ausbildung zum Rettungsassistenten versprach man sich besser ausgebildete Rettungsdienstmitarbeiter, die den Patienten am Einsatzort noch kompetenter helfen können – auch dann, wenn (noch) kein Notarzt am Einsatz beteiligt ist. Im September werden in Baden-Württemberg die ersten 85 Notfallsanitäter ihre dreijährige Ausbildung abschließen und ihren Dienst in den Hilfsorganisationen beginnen. In den letzten drei Jahren haben darüber hinaus bereits mehr als 1.000 Rettungsassistenten die Nachqualifizierung zum Notfallsanitäter mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossen.
Die Krankenkassen in Baden-Württemberg finanzieren mit einem nicht unerheblichen Millionenbetrag die Ausbildung aber auch die Weiterqualifizierung der bestehenden Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter. „Wir stehen mit dafür ein, dass unseren Versicherten im Notfall schnell und kompetent geholfen wird. Wenn gut ausgebildete Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter vor Ort sind und ihr Wissen nicht anwenden dürfen, muss das geändert werden“, unterstützt Dr. Christopher Herrmann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, die Forderung des DRK.
Eine Grundlage der Ausbildung in Baden-Württemberg sind zwischen allen Rettungsdienstschulen und den zuständigen Ministerien abgestimmte Handlungsempfehlungen. In diesen ist ein standardisiertes Vorgehen in 19 Notfallsituationen geregelt – vom Kreislaufstillstand über den Herzinfarkt und Schlaganfall bis hin zum schwerverletzten Unfallopfer. „Unsere neuen Notfallsanitäter werden in drei Jahren fit gemacht, um im Notfalleinsatz kompetent helfen zu können. Sie dürfen es aber nicht“, stellen die Präsidenten der beiden DRK-Landesverbände in Baden-Württemberg, Dr. Lorenz Menz und Jochen Gläser, übereinstimmend fest.
Eine Ursache hierfür ist im Heilpraktikergesetz zu finden, einem Bundesgesetz. Für Dr. Menz ist klar: „Der Bundesgesetzgeber muss schnellstmöglich die Rahmenbedingungen schaffen, damit das Notfallsanitätergesetz nicht ins Leere läuft“. Darüber hinaus ermögliche der größere Handlungsspielraum der Notfallsanitäter eine Entlastung des Notarztsystems.