Inzidenz unter 50: Weitere Lockerungen ab Montag im Neckar-Odenwald-Kreis
DRK-Kleiderladen hat unter Berücksichtigung der Hygienemaßnahmen zum Corona-Infektionsschutz wieder "normal" geöffnet. Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis informiert:
Die Inzidenz im Neckar-Odenwald-Kreis befindet sich weiterhin im Sinkflug. Gerade mal eine Woche nach dem Außerkrafttreten der Bundesnotbremse konnte das Gesundheitsamt nun die Unterschreitung des Schwellenwerts von 50 bei der Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen feststellen.
Daher gelten ab Montag, 31. Mai weitere Lockerungen. So sind, zusätzlich zu den bisher geltenden Regelungen der Öffnungsstufe 1, Treffen im privaten oder öffentlichen Raum mit zehn Personen aus bis zu drei Haushalten möglich. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt. Für Bibliotheken, Büchereien, Archive, Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten entfallen die bisherigen Auflagen.
Zudem darf der Einzelhandel auch wieder Kunden ohne vorherige Terminvereinbarung („Click and Meet“) und ohne Dokumentation der Kontaktdaten empfangen. Es müssen jedoch die Hygieneauflagen der Corona-Verordnung beachtet und medizinische Masken getragen werden. Die Kundenzahl bei Geschäften mit weniger als zehn Quadratmeter Verkaufsfläche ist auf maximal einen Kunden oder eine Kundin zu begrenzen, bei Geschäften mit bis zu 800 Quadratmeter ebenfalls auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche. Für die darüberhinausgehende Fläche gilt ein Kunde pro 20 Quadratmeter (gilt nicht für den Lebensmitteleinzelhandel). Die Testpflicht entfällt.
Außerdem gelten ab Dienstag, 1. Juni für den Betrieb der Schulen und für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit Erleichterungen. So ist in weiterführenden und beruflichen Schulen Präsenzunterricht in Sinne eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen vorgesehen. Für Grundschulen gilt dies bereits ab einer Inzidenz unter 100. In der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit sind beispielsweise Angebote mit 18 Beteiligten innerhalb geschlossener Räume oder 30 Beteiligten im Freien erlaubt.
Es handelt sich bei diesen Lockerungen um keine weitere Öffnungsstufe, sondern lediglich um eine zusätzliche Privilegierung innerhalb der derzeit gültigen Öffnungsstufe 1. Soweit nicht anders aufgeführt bleiben die Auflagen der Öffnungsstufe 1, wie etwa die allgemeine Maskenpflicht oder die Testpflicht beispielsweise in der Gastronomie oder bei der Benutzung von Sportanlagen in Gruppen, unverändert erhalten.
Die zusätzlichen Lockerungen werden zurückgenommen, sobald die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen wieder über 50 liegt. In diesem Fall greifen alleine die Maßnahmen der derzeit gültigen Öffnungsstufe 1. Die Öffnungsstufe 2 tritt bei einer 14-tägigen Inzidenz unter 100 mit weiter sinkender Tendenz ab dem 6. Juni ein.
Nähere Informationen zu den Regelungen und zum dreistufigen Öffnungskonzept des Landes sind unter folgenden Links abrufbar:
- www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg
- www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-jugendhaeuser/
- www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/sichere-oeffnungsschritte-bei-sinkenden-inzidenzen
- www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210513_auf_einen_Blick.pdf
Alle betroffenen Einrichtungen werden gebeten, sich über die Bedingungen für die eigene Branche genau zu informieren und diese an Kunden, Besucher und Teilnehmer von Angeboten zu kommunizieren.