Das DRK zur aktuellen Situation in der Ukraine
Das Deutsche Rote Kreuz beklagt zutiefst die Intensivierung und Ausweitung kriegerischer Auseinandersetzungen in der Ukraine.
Die Konfliktparteien sind an die Regeln des humanitären Völkerrechtes, einschließlich der Genfer Konventionen von 1949 und des I. Zusatzprotokolls von 1977, gebunden und zu dessen strikter Einhaltung verpflichtet.
Es erfordert insbesondere
- zwischen Kombattanten und Zivilpersonen sowie zwischen militärischen Zielen und zivilen Objekten zu unterscheiden und Angriffe nicht gegen Zivilpersonen und zivile Objekte zu richten;
- bei Angriffen gegen militärische Ziele den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zwischen zu erwartenden konkreten militärischen Vorteilen und zivilen Opfern und Schäden zu beachten,
- Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz von Zivilpersonen und zivilen Objekten zu ergreifen,
- den Einsatz verbotener Waffen und verbotener Methoden der Kriegführung zu unterlassen,
- den Schutz kranker und verwundeter Soldaten, Kriegsgefangener und des hilfeleistenden medizinischen Personals – auch von Hilfsorganisationen – zu gewährleisten.
Grundlegende Infrastruktur, wie Wasser-, Gas- und Stromversorgungssysteme, die z.B. Häuser, Schulen und medizinische Einrichtungen mit lebenswichtigem Wasser, Gas und Strom versorgen, ist unbedingt zu schonen. Angriffe, die mit neuen Mitteln und Methoden der Kriegführung wie Cybertechnologie durchgeführt werden, müssen auch das humanitäre Völkerrecht einhalten.
Das Deutsche Rote Kreuz fordert die Konfliktparteien eindringlich zur Beachtung dieser grundlegenden Regeln auf. Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung, deren Teil das Deutsche Rote Kreuz ist, wird alles ihr Mögliche unternehmen, um das Leid der vom Konflikt betroffenen Menschen im Einklang mit den Grundsätzen der Bewegung zu mindern.