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Pflegesätze für vollstationäre Pflege und Kurzzeitpflege

Die Rechnungsstellung erfolgt zum Ersten

des laufenden Monats. Eventuelle Veränderungen, zum Beispiel Krankenhausaufenthalte werden im Folgemonat berücksichtigt.  

 

Die aufgeführten gesetzlichen Zuschüsse der Pflegekassen sind Höchstbeträge. Diese werden bezahlt, wenn ein Bewohner einen vollen Monat im Heim verbringt. Bei Ein- oder Auszug im Laufe des Monats, übernimmt die Pflegekasse höchstens 75% der gesamten Heimkosten.

Essen auf Rädern

Unsere Leistung "Essen auf Rädern" berechnen wir Ihnen mit 7,50 EUR pro Mahlzeit, wobei Sie selbst entscheiden können, wieviele Mahlzeiten Sie an welchen Wochentagen erhalten möchten.